Schuleinschreibung 2024 an der Grundschule Effeltrich

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der künftigen Erstklässler,
in der Grundschule Effeltrich findet in der Woche vom 11.03. bis 15.03.2024 (Montag, Mittwoch und Freitag) die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2024/25 statt. Genauere Informationen dazu folgen in einem gesonderten Schreiben. 
 
Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Schulanmeldung.
 
Informationen zur Schulpflicht:
 
Muss-Kinder:
Jedes Kind, das bis zum 30. Juni 2024 mindestens 6 Jahre alt ist, wird schulpflichtig und muss angemeldet werden.  Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, müssen angemeldet werden! Der Zurückstellungsbescheid ist bei der erneuten Anmeldung unbedingt vorzulegen.
 
Korridor-Kinder (Einschulungskorridor seit 2019/20):
Für alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, kann im Schuljahr 2024/25 die Schulpflicht beginnen. Das Anmelde- und Einschulungsverfahren müssen diese Kinder an den Schulen ebenso durchlaufen wie alle anderen Kinder. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.
Der Termin für diese Mitteilung ist spätestens der 10. April 2024.
 
Kann-Kinder:
Kinder, die im Zeitraum vom 01. Oktober bis einschließlich 31. Dezember 2024 sechs Jahre alt werden – nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten – können ebenfalls schulpflichtig sein, wenn auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Eine vorherige Rücksprache mit Kindergarten und Grundschule erscheint dann sinnvoll. Bei einem Kind, das nach dem 31.Dezember 2024 sechs Jahre alt wird, ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
Die Entscheidung über die vorzeitige Schulaufnahme trifft die Schulleitung.
 
Zurückstellung:
Ein Kind, das bis zum 30. September 2024 mindestens sechs Jahre alt wird, kann jedoch von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Doch dazu muss es auch in der Schule vorgestellt werden.
 
Gastschulanträge:
Anzumelden sind auch diejenigen Kinder, für die ein Gastschulantrag an eine andere Schule gestellt werden soll. Zur Beratung bezüglich der Schulaufnahme steht Ihnen die Grundschule und in besonderen Fällen die Pestalozzischule, dem Sonderpädagogischen Förderzentrum Forchheim, Fritz-Hoffmann-Straße 5 (Tel. 09191-70960) zur Verfügung. 
 
Notwendige Dokumente:
Sie sind verpflichtet, die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben zu machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde oder des Familienstammbuches zu belegen. Alleinerziehende legen
ihren Sorgerechtsbeschluss vor. Bei Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme bzw. Zurückstellung soll auch die schriftliche Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten vorliegen.
 
Wir bitten Sie die Unterlagen den Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung (Gesundheitsamt) und den Nachweis über den Masernschutz (Gesundheitsamt) mitzubringen.
 
In diesem Jahr werden wir die Schuleinschreibung wieder in Anwesenheit Ihres Kindes durchführen. 
 
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Florentino Mayer, Rektor