Effeltrich, den 10.11.2020
Sehr geehrte Eltern der Grundschule Effeltrich,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die aktuellen Regelungen – die den Unterricht betreffen – informieren. An der Grundschule Effeltrich findet weiterhin der Regelunterricht statt, allerdings unter „verschärften“ Rahmenbedingungen. Es besteht für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis vier, Lehrkräfte, Eltern und nichtunterrichtendes Personal – sobald sie das Schulgelände betreten – die Maskenpflicht. Auch während des Unterrichts und in den Pausen besteht für oben genannte Personen diese Plicht. Der Mindestabstand von 1,5 m im Klassenzimmer muss weiterhin eingehalten werden. Daher wäre es gut, wenn Ihr Kind mehrere Ersatzmasken in der Schule dabeihat. Der Sportunterricht wird bis auf Weiteres in der Sporthalle ausgesetzt. Stattdessen werden alternative Bewegungsmöglichkeiten angeboten, wie zum Beispiel Spaziergänge o.ä. Bewegungsangebote im Freien, allerdings unter Einhaltung der Hygienevorschriften (siehe oben!). Der Jeki-Unterricht wird nicht ausgesetzt. Wir haben uns dazu ein geändertes Konzept ausgedacht, damit die Schülerinnen und Schüler dennoch in den Genuss kommen ihr Instrument, so gut es die Bedingungen zulassen, lernen zu können. Bis auf die Handball- und Koch-AG finden weiterhin alle AG´s statt. Über Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren, auch ob die Lese-Inseln stattfinden können, oder nicht.
Vorgehen bei Erkrankung von Schülerinnen und Schülern
Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch der Grundschule weiterhin möglich.
Kranke Schülerinnen und Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Für eine Wiederzulassung ist zusätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden die Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 (PCR- oder AG-Test) oder eines ärztlichen Attests erforderlich. Die Entscheidung über einen Test wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeit getroffen.
Hygienemaßnahmen
Folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind zu beachten:
- Regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
- Abstandhalten (mindestens 1,5 m)
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
- Verzicht auf Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt
- Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
Das Augenmerk soll auf die Händehygiene gelegt werden. Die Verwendung von Desinfektions-mitteln an Schulen ist grundsätzlich möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Florentino Mayer, Rektor