Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Grundschule Effeltrich,

wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, hat das Kultusministerium bezüglich Hygienemaßnahmen an Schulen in Bayern neue Regelungen erlassen.

Nach Aufhebung der Isolationspflicht gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob eine Covid-19- Infektion oder eine andere Erkrankung vorliegt.

In der Anlage finden Sie weitere Informationen zu den aktuellen Hygienemaßnahmen an bayerischen Schulen.

Aktualisierte Hygienempfehlungen für Schulen

Mit freundlichen Grüßen 

Florentino Mayer, Rektor

 

 

Aktuelle Informationen zu den Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern

Das Kultusministerium hat – für den Unterrichtsbetrieb – aktuelle Informationen zu den Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern. 

„1. Selbsttestausgabe zur freiwilligen Anwendung zuhause

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit möglichen Covid-19-Symptomen ist weiterhin von großer Bedeutung, um den Eintrag von Infektionen in die Schule zu verhindern bzw. zu verringern. Entsprechend wird empfohlen (vgl. die bekannte Übersicht „Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern“), bei leichten Symptomen wie Schnupfen oder Halskratzen vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Diese können Sie von uns in der Schule kostenlos erhalten!

    • Eine Verpflichtung, die angebotenen Tests im Verdachtsfall anzuwenden, besteht wegen des Freiwilligkeitsprinzips nicht.

2. Maskenempfehlung

Auch infolge von Covid-19-Infektionen ist es an einigen Schulen in der letzten Zeit zu erhöhten Vertretungsbedarfen gekommen. Weiterhin empfehlen wir daher insbesondere den Lehrkräften, eine Maske im Schulhaus zu tra- gen, wo immer der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wer- den kann (vgl. KMS vom 27.07.2022, Az. ZS.4-BS4363.2022/96).

3. Impfangebote
Bezüglich bestehender Impfempfehlungen und -angebote dürfen wir auf das anliegende Schreiben des Gesundheitsministeriums hinweisen.“ (Zitat: KMS vom 19.10.2022)

Siehe Anlage als Download!

Anlage_StMGP-Infoschreiben-Impfen

 Mit freundlichen Grüßen

Florentino Mayer, Rektor

 

Informationen im Umgang mit Krankheitssymptomen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Grundschule Effeltrich,

im Umgang mit Krankheitssymptomen empfiehlt das Kultusministerium folgende Verhaltensregelungen:

    • „Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.
    • Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
    • Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben.
    • In der Schule finden keine Testungen statt.
    • Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.
  •  
    •  Für positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gelten laut Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (AV Isolation) die folgenden verbindlichen Vorgaben:
    • Eine positiv getestete Person (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) befindet sich grundsätzlich mindestens fünf Tage seit Erstnachweis des Erregers in Isolation und darf die Schule nicht besuchen. Die Fünf-Tages-Frist beginnt am Tag nach dem Erstnachweis (Tag 1). Der Tag der Abstrichnahme ist Tag Null. Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.
    • Die Isolation kann frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers beendet werden, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheitbesteht.
    • Liegt an Tag fünf der Isolation keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an. Sie endet, wenn die betreffende Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, spätestens aber nach 10 Tagen.
    • Eine Freitestung ist zur Beendigung der Isolation nicht erforderlich; die Schule kann somit spätestens nach 10 Tagen wieder besucht werden.
    • Für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen einer FFP2-Maske (auch in der Schule).
    • Wird nach einem positiven Antigentestergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation automatisch, sofern der durchgeführte PCR-Test ein negatives Testergebnis erbringt (und sich der Antigentest somit als falsch positiv herausstellt). 

      Für die Schule ist die Information über eine positive Testung hilfreich“.
  •  
    • (Zitat: https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/7716/hygieneempfehlungen-fuer-die-bayerischen-schulen-schuljahr-20222023.html – 06.10.2022 – 20:42Uhr)

Mit freundlichen Grüßen

Florentino Mayer, Rektor

Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Grundschule Effeltrich,

das Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat zum Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien aktuelle Informationen für Sie.

Hier eine kurze Zusammenfassung:

    • Im neuen Schuljahr gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob ein COVID-19-Verdacht besteht. So können Ansteckungen in der Schule wirksam verhindert werden. 
  •  
    • Das KM empfiehlt, dass sich die Schülerinnen und Schüler sowie Kinder der SVE an Förderschulen unmittelbar vor dem ersten Schultag im neuen Schuljahr testen – entweder zuhause mit einem Selbsttest, wie er im Handel erhältlich ist, oder – ggf. kostenpflichtig – in einem Testzentrum, einer Apotheke oder beim Hausarzt.

Den dazugehörigen Elternbrief können Sie sich hier herunterladen: Elterninformation

Ich wünsche Ihnen schöne und erholsame Sommerferien!

Herzliche Grüße

Florentino Mayer, Rektor

Erreichbarkeit der Verwaltung der Grundschule Effeltrich in den Sommerferien 2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Grundschule Effeltrich,

in den Sommerferien ist das Sekretariat am 

    • Mittwoch, den 03.08.2022 von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
    • Freitag, den 05.08.2022 von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

und am 

    • Mittwoch, den 07.09.2022 von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
    • Freitag, den 09.09.2022 von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

besetzt. 

Ich wünsche der gesamte Schulfamilie schöne und erholsame Sommerferien und freue mich auf ein Wiedersehen am Dienstag, den 13. September 2022. 

Herzliche Grüße

Florentino Mayer, Rektor

 

 

Einschulung am 13.09.2022

Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässler,

ich möchte Sie gerne über einige für Sie wichtige Punkte im Rahmen der Einschulung Ihres Kindes informieren. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Pandemiesituation evtl. zu Änderungen kommen kann. Wir würden Sie dann rechtzeitig informieren.

Der erste Schultag

Der erste Schultag für die künftigen Erstklässler ist Dienstag, der 13.09.2022.

Für die neuen Schülerinnen und Schüler findet der Anfangsgottesdienst (verpflichtend für alle Erstklässler!) mit Schultüte und Schulranzen um 09:00 Uhr in der Kirche statt und endet ca. 09:30 Uhr. Im Anschluss treffen sich die Eltern mit ihren Kindern in der Grundschule Effeltrich, wo sie vom Schulleiter (soweit die Corona-Pandemie es erlaubt) um ca. 09:45 Uhr, im Wintergarten begrüßt und eingeschult werden. Nach der Begrüßung begeben sich die neuen Erstklässler mit ihrer Klassenlehrkraft in ihr Klassenzimmer.

Während der ersten „Unterrichtsstunde“ werden die Eltern vom Elternbeirat mit Kaffee und Kuchen versorgt. Der Unterricht endet an diesem Tag um 11:15 Uhr.

An der Einschulungsfeier können, soweit es die Situation zulässt, die Eltern, als auch die Großeltern, je Schulkind teilnehmen.

Bitte beachten Sie, dass aus Datenschutzgründen das Fotografieren während der Veranstaltung strengstens untersagt ist. Die Schule erstellt von jeder Klasse ein Gruppenfoto, das Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Unterricht in der ersten Woche

Dienstag bis Freitag ist Unterricht bis 11:15 Uhr. Ab Donnerstag, 15.09.2022 findet Unterricht nach Stundenplan statt. Der Unterricht beginnt immer um 07:55 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Florentino Mayer, Rektor

Wichtige Mitteilung!

Die Telefonanlage der Grundschule Effeltrich ist in Betrieb! Die Schule ist telefonisch wieder erreichbar. 

Mit freundlichen Grüßen

Florentino Mayer, Rektor

!! Wichtige Mitteilung !!

Die Telefonanlage der Grundschule Effeltrich ist bis auf Weiteres – aufgrund technischer Störung – außer Betrieb! Die Schule ist aus diesem Grund derzeit telefonisch nicht erreichbar. 

Krankmeldungen bitte per E-Mail unter: info@vs-effeltrich.de morgens bis spätestens 07:45 Uhr schriftlich melden. Sie werden, sobald die Telefonanlage wieder in Betrieb ist, über den Elternbeirat und auf unserer Homepage informiert!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Florentino Mayer, Rektor 

Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb ab Montag, 02.05.2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Grundschule Effeltrich,

ab Montag, den 02.05.2022 hat das Kultusministerium folgende neue Regelungen festgelegt.

    1. „Ab Mai werden an den Schulen keine Testungen mehr durchgeführt. Lediglich in der Unterrichtswoche nach den Osterferien (25. – 29. April 2022) finden die Testungen noch wie bisher statt, um den Eintrag von Infektionen nach den Ferien zu minimie- ren.

    2. Auch wenn sich die Infektionslage derzeit entspannt: Das Coronavirus SARS-CoV-2 ist nach wie vor verbreitet! In der Schule kommen jeden Tag viele Menschen zusammen. Daher ist es besonders wichtig, dass jede und jeder Einzelne in der Schule auf sich und andere Rücksicht nimmt. Die zentralen Hygieneempfehlungen für die kommen- den Wochen haben wir auf dem beigefügten Informationsblatt zusammengefasst. Wir bitten um Beachtung – im Sinne eines möglichst sicheren Präsenzunterrichts für alle!

    3. Infizierte Schülerinnen und Schüler befinden sich wie bisher in Isolation und dürfen nicht zur Schule kommen. Die aktuellen Vorgaben des Gesundheitsministeriums fin- den Sie ebenfalls auf dem Informationsblatt.“ (Zitat: Elterninformation vom 27.04.2022)

Hier der Elternbrief: Elterninformation

Mit freundlichen Grüßen

Florentino Mayer, Rektor

Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 02.05.2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Grundschule Effeltrich,

ab dem Montag, den 02.05.2022 hat das Kultusministerium folgende neue Regelungen festgelegt.

„1. Empfohlene Hygienemaßnahmen im Schulbereich

Für einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb empfehlen wir insbesondere die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen:

Basis-Hygienemaßnahmen

    • Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden.
    • Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.
    • Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
    • Abstandhalten: Wo immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Masken

    • In Innenräumen wird das Tragen einer Maske allgemein empfohlen. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.
    • Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht.
    • Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen.

Umgang mit Krankheitssymptomen

    •  Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.
    • Bei COVID-19 typischen Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden.
    • Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen- Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben. In der Schule finden ab Mai keine Testungen mehr statt; es können auch keine Selbsttests für zuhause ausgegeben werden.
    • Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

2. Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

Für positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gelten laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Isolation) folgende verbindliche Vorgaben:

    • Eine positiv getestete Person (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) befindet sich grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation und darf die Schule nicht besuchen. Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.

    • Die Isolation kann frühestens nach Ablauf von fünf Tagen beendet werden, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.

    • Liegt an Tag fünf der Isolation keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an. Sie endet, wenn die betreffende Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, spätestens aber nach 10 Tagen.

    • Eine Freitestung ist zur Beendigung der Isolation nicht erforderlich; die Schule kann somit spätestens nach 10 Tagen wieder besucht werden.

    • Für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen einer FFP2-Maske (auch in der Schule).

    • Wird nach einem positiven Antigentestergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation mit Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses.

      Für die Schule ist die Information über eine positive Testung hilfreich.“ (Zitat: KMS 27.04.2022)

      Hier der Elternbrief: Elterninformation 

      Mit freundlichen Grüßen 

      Florentino Mayer, Rektor